Leyen-Theater
Heute mal was Ernstes: der K(r)ampf
gegen die Kinderpornografie.
Leider verstehen meist nur computertechnisch versierte, was unsere
Bundesvorzeigemutter hier gerade für ein Theater spielt. Alle
anderen sind wahrscheinlich einfach nur begeistert, dass sie sich
für unsere Kinder einsetzt.
Leider ist das aber gar nicht so, was jeder nach dieser
Lektüre verstehen wird:
http://www.heise.de/ct/Die-Argumente-fuer-Kinderporno-Sperren-laufen-ins-Leere--/artikel/135867
Besonders beeindruckend und aufschlussreich ist dieser
Abschnitt:
Vor diesem Hintergrund machte jüngst die
Kinderschutzorganisation Carechild ein aufschlussreiches
Experiment. Sie verwendete dazu 20 Adressen aus der im Netz
aufgetauchten dänischen Sperrliste. 17 der Seiten waren in den
USA gehostet, jeweils eine in den Niederlanden, Südkorea und
England. Carechild schrieb an die Abuse-Mail-Adressen der
Hostingprovider und bat um Entfernung der Inhalte. Das Ergebnis:
acht US-amerikanische Provider haben die Domains innerhalb der
ersten drei Stunden nach Versand der Mitteilung abgeschaltet.
Innerhalb eines Tages waren 16 Adressen nicht mehr erreichbar, bei
drei Websites teilte der jeweilige Provider laut Carechild
glaubhaft mit, dass die Inhalte nach augenscheinlicher Prüfung
keine Gesetze verletzen oder der Betreiber für die
abgebildeten Personen entsprechende Altersnachweise vorlegen
konnte.
Geht man davon aus, dass die Inhalte zuvor längere Zeit auf
der Sperrliste standen, führt dieses Experiment die
Argumentation des Familienministeriums ad absurdum: Die
dänischen Strafverfolgungsbehörden setzten anscheinend
illegale Inhalte lieber auf eine Sperrliste, als sich darum zu
bemühen, sie aus dem Netz zu verbannen. So sind die Inhalte
für den unbedarften Teil der Bevölkerung vielleicht nicht
mehr sichtbar, aber für die Pädokriminellen umso besser
und länger.
Wir werden hier also leider nach Strich und Faden verars...
äh, ihr wisst schon.
Sogar die Missbrauchsopfer selber sind gegen diese Maßnahmen:
http://www.golem.de/0904/66528-2.html
Und heute haben sie glatt noch eins draufgesetzt und einfach mal
die Unschuldsvermutung ausgehebelt:
Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die
Strafverfolger möglich sei, "in Echtzeit" direkt beim Provider
auf die IP-Adressen der "Nutzer" des virtuellen Warnschilds
zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn
nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen
oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/136556
So, und jetzt macht Euch bitte ein eigenes Bild und erzählt es
in Eurem Bekanntenkreis herum, damit nicht nur ITler kapieren, was
hier gespielt wird. Zum
wirklichen Schutz unserer
Kinder!
Danke,
Andy.